§ 122 EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Wachstumschancengesetz, BGBl. I Nr. 108 vom 2024-03-27

§ 122 EStG Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

EStG ( Einkommensteuergesetz )

1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.