§ 18 Abs. 4 UmwStG: Formwechselnde Umwandlung vor 1999
FG Köln, vom 21.03.2001 - Aktenzeichen 4 K 6627/99
DRsp Nr. 2001/13261
§ 18 Abs. 4UmwStG : Formwechselnde Umwandlung vor 1999
Die Änderung des § 18 Abs. 4UmwStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 ist lediglich eine Klarstellung.
Für die Praxis:
Aus den Gesetzesmaterialien zum StEntlG lässt sich nicht entnehmen, dass die Änderung des Gesetzeswortlauts in § 18 Abs. 4UmwStG eine Erweiterung des bisherigen Anwendungsbereichs darstellen sollte. Hätte der Gesetzgeber mit der Gesetzesänderung die erstmalige Einbeziehung von Veräußerungen nach einem Formwechsel regeln wollen, hätte er dies im Gesetzgebungsverfahren erläutert. Für eine Erweiterung und entsprechende Erläuterung bestand jedoch gar kein Anlass, da die - erst später aufgeworfene - Frage, ob § 18 Abs. 4UmwStG auch für Fälle des Formwechsels anwendbar ist, bis zur Gesetzesänderung 1999 nie ernsthaft diskutiert worden war.