§ 23 InkrafttretenAmtliche Fußnote: § 23 betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsgesetzen.
WiStG ( Wirtschaftsstrafgesetz 1954 )
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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