BFH - Urteil vom 26.01.2000
IX R 11/96
Normen:
AO § 233a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1177

§ 233 a AO; Verzinsung von Steuernachforderungen

BFH, Urteil vom 26.01.2000 - Aktenzeichen IX R 11/96

DRsp Nr. 2000/6426

§ 233 a AO; Verzinsung von Steuernachforderungen

1. Eine Steuernachforderung ist eine Steuerzahlungsschuld, der zumindest im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung die Eignung zukommt, noch fällig werden zu können. 2. Die Entstehung von Nachzahlungszinsen setzt danach voraus, dass im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung noch irgendeine Schuld hinsichtlich der festgesetzten Steuer offen ist. 3. Führt die Steuerfestsetzung jedoch noch zu einer noch so geringen Steuernachforderung, dann richtet sich die Berechnung der Höhe der Nachzahlungszinsen nicht nach der Höhe der noch offenen Steuerschuld, sondern nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer, jeweils vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge und die anzurechnende KSt.

Normenkette:

AO § 233a ;

Gründe: