ArbG Weiden, vom 09.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 573/18
§ 3 ArbZG als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGBNichtigkeit des zweiten Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter Überschreitung der regelmäßigen gesetzlichen wöchentlichen ArbeitszeitVoraussetzungen einer geltungserhaltenden Reduktion bei einem Arbeitsvertrag
LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 11/19
DRsp Nr. 2020/9885
§ 3ArbZG als Verbotsgesetz i.S.d. § 134BGBNichtigkeit des zweiten Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter Überschreitung der regelmäßigen gesetzlichen wöchentlichen ArbeitszeitVoraussetzungen einer geltungserhaltenden Reduktion bei einem Arbeitsvertrag
1. Bei § 3ArbZG handelt es sich um ein Verbotsgesetz i. S. d. § 134BGB.2. Führt der Abschluss eines zweiten Arbeitsvertrags mit einem anderen Arbeitgeber dazu, dass der Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 S. 1 2. HS ArbZG die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden überschreitet, hat dies grundsätzlich die Nichtigkeit des zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrags zur Folge.3. Der Fortbestand des Arbeitsvertrags unter Reduktion der vereinbarten Arbeitszeit auf das gesetzlich noch zulässige Maß kommt nur in Betracht, wenn sich insoweit eindeutig ein übereinstimmender hypothetischer Wille beider Vertragsparteien feststellen lässt.
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