DVLStHV ( Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine )
Die Anerkennungsurkunde (§ 17 des Gesetzes) enthält 1. die Bezeichnung der anerkennenden Behörde,2. Ort und Datum der Anerkennung,3. Namen und Sitz des Vereins,4. die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein,5. Dienstsiegel und6. Unterschrift.