§ 37 EKV
FNA: 802-45-3
Fassung vom: 19.12.1994
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
, Deutsches Ärzteblatt S. 337 vom 2007-06-08

§ 37 EKV Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch

§ 37 Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch

EKV ( Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag )

Die Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen sowie das Nähere über den Datenträgeraustausch sind in einer besonderen vertraglichen Vereinbarung geregelt (Anlage 6).