§ 70 SGB II
FNA: 860-2
Fassung vom: 13.05.2011
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 107 vom 2024-03-27

§ 70 SGB II Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

§ 70 Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

SGB II ( SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende )

1Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. 2Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.