§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit einer vor Insolvenzeröffnung bestandskräftig festgesetzten Steuerforderung
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2006 - Aktenzeichen 2 K 1770/05
DRsp Nr. 2007/9153
§ 96 Abs. 1 Nr. 1InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit einer vor Insolvenzeröffnung bestandskräftig festgesetzten Steuerforderung
Hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war.
Streitig ist, ob § 96 Abs. 1 Nr. 1InsO der Aufrechnung durch das Finanzamt ... entgegensteht.
Über das Vermögen des 1964 geborenen L. (Schuldner) wurde am 17. Oktober 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet; das Gericht bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.