R 10.10 EStR 2005

Fassung vom: 16.12.2005
Inkrafttreten der Fassung: 01.01.2003
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 16.12.2005

R 10.10 EStR 2005 Schulgeld

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R 10.10 Schulgeld

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

Schulgeldzahlungen für den Besuch einer deutscher Schulen im Ausland fallen nur dann unter § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG, wenn sie von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder anerkannt ist.