FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.08.2000 - Aktenzeichen 3 K1412/97
DRsp Nr. 2001/2423
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Voraussetzungen einer fehlerberichtigenden Artfortschreibungnach § 22 Abs. 2 bis 4BewG, insbesondere maßgeblicherFortschreibungszeitpunkt2) Zur Einheitsbewertung eines Grundstücks als Betriebsgrundstück imSinne von § 99 Abs. 1 Nr. 1BewG beim Gesamtrechtsnachfolger,wenn der verstorbene bisherige Betriebsinhaber einem Dritten denNießbrauch an dem bislang von ihm betriebenen Gewerbebetriebvermacht hat.)Ein Gesamtrechtsnachfolger kann den zuvor vom Erblasser geführten Gewerbebetrieb auch dann als ruhenden Gewerbebetrieb fortführen, wenn er aufgrund eines Vermächtnisses einem Dritten unentgeltlich einen Unternehmensnießbrauch bestellt und danach auch ein Betrieb beim nießbrauchsberechtigten Vermächtnisnehmer besteht. Ein beim Erblasser als Betriebsgrundstück bewertetes Grundstück ist dann beim Erben weiterhin als solches zu bewerten.