BFH - Beschluss vom 03.01.2006
XI B 106/05
Normen:
EStG § 7g Abs. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1264
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 29.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 1489/05

1%-Regelung - Nachweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

BFH, Beschluss vom 03.01.2006 - Aktenzeichen XI B 106/05

DRsp Nr. 2006/15929

1%-Regelung - Nachweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

§ 7g Abs. 2 Nr. 2b EStG enthält keine konkreten Vorgaben dafür, in welcher Form der Nachweis für die ausschließliche oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung des Pkw zu führen ist. Es besteht kein Zweifel, dass der Stpfl. diesen Nachweis nicht anhand der 1%-Regelung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 EStG führen kann.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben.