Die Beteiligten streiten materiellrechtlich über die Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung.
Der Kläger ist Steuerberater. Seinen Gewinn ermittelte er im Streitjahr 2003 durch Einnahme-/Überschussrechnung mit 88.942 EUR. Als Firmenwagen bediente sich der Kläger eines im Oktober 1997 für rd. 42.000 DM erworbenen Peugeot 406 (Rechnung RbSt-Akte). Die Einkünfte des Klägers wurden im Einkommensteuerbescheid vom 17. November 2004 zunächst erklärungsgemäß berücksichtigt; die Einkommensteuer wurde mit 14.104 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|