BFH - Beschluss vom 02.06.2003
VI B 18/03
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 § 8 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1183

1 v.H.-Regelung; Abgeltungsumfang

BFH, Beschluss vom 02.06.2003 - Aktenzeichen VI B 18/03

DRsp Nr. 2003/9820

1 v.H.-Regelung; Abgeltungsumfang

Es ist durch die Rspr. des BFH noch nicht geklärt, ob mit der 1 v. H.-Regelung auch Aufwendungen abgegolten sind, die mit Privatfahrten auf bestimmten Straßen zusammenhängen, z. B. Mautgebühren, Vignetten etc.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 § 8 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Revision wird insbesondere zugelassen, weil höchstrichterlich noch nicht hinreichend geklärt ist, welche PKW-Kosten im Einzelnen durch die pauschale Nutzungswertbesteuerung (1 v.H.-Regelung) abgegolten werden.

Im Übrigen ergeht der Beschluss nach § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative der Finanzgerichtsordnung ohne weitere Begründung.

Fundstellen
BFH/NV 2003, 1183