FNA: 611-10-14-1-08
Fassung vom: 10.12.2007
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 2007-12-10

110 UStR2008 Bescheinigungsverfahren

110 Bescheinigungsverfahren

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

1Für die Erteilung der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde gilt Abschnitt 114 Abs. 2 und 3 entsprechend. 2Gastieren ausländische Theater und Orchester im Inland an verschiedenen Orten, genügt eine Bescheinigung der Landesbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das ausländische Ensemble erstmalig im Inland tätig wird.