1. Die Kostenrechnung vom 27. März 2012 wird dahin gehend abgeändert, dass bereits bezahlte Gerichtsgebühren in Höhe von 244,50 EUR angerechnet werden, und eine Dokumentenpauschale in Höhe von 2,5 EUR berücksichtigt wird, so dass sich eine Nachzahlung in Höhe von 242 EUR ergibt.
2. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.
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