1. Der Bescheid vom 14. Januar 2013 sowie die Einspruchsentscheidung vom 13. März 2013 werden aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger … Kindergeld für das Kind A ab Januar 2013 zu bewilligen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger … zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
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