FG Münster - Urteil vom 29.11.2022
11 K 1582/21 F
Normen:
AO § 129 S. 1;

Abänderbarkeit eines bestandskräftigen Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes

FG Münster, Urteil vom 29.11.2022 - Aktenzeichen 11 K 1582/21 F

DRsp Nr. 2023/12994

Abänderbarkeit eines bestandskräftigen Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Normenkette:

AO § 129 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abänderbarkeit eines bestandskräftigen Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).