Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 28.066 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin betreibt die Spielhalle "B." in der M.-Straße in W. und ist dazu kraft einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis bis in das Jahr 2036 berechtigt.
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