1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 21. Juli 2014 - 3 HK
Es wird gemäß Antrag zu 5. festgestellt, dass die in der am 3. Juni 2013 in den unter der Adresse L. belegenen Räumen der Agroservice L. GmbH abgehaltenen Gesellschafterversammlung der Beklagten gefassten Beschlüsse zu TOP 2 und TOP 4 bis 7 (Protokoll vom 3. Juni 2013, 15.30 h [I 104/105]) nichtig sind. Im Übrigen wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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