Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 22.03.2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Köln wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
I.
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