I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Durch notariellen Erbauseinandersetzungs- und Übergabevertrag vom 26. September 1979 erwarb der Kläger von seinem Vater unentgeltlich ein Grundstück, auf dem sich zu dieser Zeit ein mehr als 100 Jahre altes zweigeschossiges Fachwerkhaus und ein landwirtschaftliches Ökonomiegebäude befanden. Das Fachwerkhaus wurde seit 1977 vom Kläger und seit 1979 auch von der Klägerin bewohnt.
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