FG Baden-Württemberg, vom 14.03.2000 - Aktenzeichen 1 K 48/99
DRsp Nr. 2001/2590
Abbruchkosten als vorweggenommene Werbungskosten
Zu den vorweggenommenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören auch die Abbruchkosten und der Restbuchwert eines bisher selbstgenutzten Gebäudes, wenn dieses Gebäude nicht in Abbruchabsicht erworben worden ist und das anschließend neu errichtete Gebäude vermietet wird.
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