FG Sachsen, vom 11.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1429/10
Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines islamisch-salafistischen Vereins wegen extremistischer Bestrebungen
BFH, Urteil vom 11.04.2012 - Aktenzeichen I R 11/11
DRsp Nr. 2012/11227
Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines islamisch-salafistischen Vereins wegen extremistischer Bestrebungen
Die (widerlegbare) Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamisch-salafistischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird.