Streitig ist die Gewerbesteuerpflicht der Klägerin (Klin).
Klägerin ist eine in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts praktizierende Ärztegemeinschaft.
Zugrunde liegt ein Gesellschaftsvertrag vom.... Danach hatten sich die damaligen Vertragspartner, die ...ärzte ... zum Betrieb einer Kassen- und Privatpraxis mit angeschlossener ... klinik unter der Bezeichnung "...klinik .... (es folgen namentlich die Vertragspartner)" zusammengeschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt des Gesellschaftsvertrags Bezug genommen (Bl. 37 bis 48 Gerichtsakte - GA -).
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