BFH - Urteil vom 12.06.2002
XI R 21/99
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ;

Abfärbewirkung; Ausgliederung von Tätigkeitsbereichen bei PersG

BFH, Urteil vom 12.06.2002 - Aktenzeichen XI R 21/99

DRsp Nr. 2002/14419

Abfärbewirkung; Ausgliederung von Tätigkeitsbereichen bei PersG

1. Die Grundsätze der BFH-Rspr. zur Unterhaltung mehrerer gewerblicher Betriebe durch eine natürliche Person können nicht uneingeschränkt auf die Fälle übertragen werden, in denen aus dem von einer PersG geführten Unternehmen, das sowohl einen freiberuflichen als auch einen davon trennbaren gewerblichen Tätigkeitsbereich umfasst, ein Tätigkeitsbereich auf eine zweite neu zu gründende PersG übertragen werden soll, um die sog. Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu vermeiden.2. Ob gesonderte PersG anzunehmen sind, richtet sich entscheidend danach, ob(a) der Rechtsfolgewille der Gesellschafter auf die Begründung von zwei Gesellschaftsverhältnissen mit unterschiedlichen Zwecken gerichtet war, ob(b) diese PersG unterschiedliches Gesellschaftsvermögen gebildet und voneinander abgrenzbare Tätigkeiten entfaltet haben und(c) ob auch nach außen eine Aufteilung der Tätigkeitsbereiche auf zwei PersG erkennbar geworden ist.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) A und B gründeten am 15. Oktober 1983 die A und B Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR 1). Gegenstand des Unternehmens war eine Sauna und ein Massagebetrieb.