Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unbegründet zurückzuweisen. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Rechtsfortbildung oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|