Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 31. März 2016 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 12.734,79 € festgesetzt.
Der gem. §
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