Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob eine von der Klägerin an eine Gesellschafterin gezahlte Abfindung für die Änderung eines zwischen Gesellschaft und Gesellschafterin geschlossenen Mietvertrages als Entschädigung nach § 24 Nr. 1a i. V. m. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG steuerbegünstigt ist.
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