Die klagenden Eheleute ... waren im Streitjahr 1996 alleinige Gesellschafter der Bestattungsunternehmen ... mit Sitz in ... Das Stammkapital der Gesellschaft belief sich auf 50.000 DM. Der Kläger (Kl) hielt 52 v.H. der Geschäftsanteile, die Klägerin (Klin) 48 v.H.. Der im Jahre 1934 geborene Kl war alleiniger Geschäftsführer der GmbH; er besitzt die Fachprüfung als Bestatter. Die im Jahre 1941 geborene Klin war als kaufmännische Angestellte ebenfalls Arbeitnehmerin der GmbH; sie war vornehmlich für die Verwaltung, insbesondere die Buchhaltung zuständig.
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