ArbG Essen, vom 28.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 419/21
Abfindung nach Sozialplan bei betriebsbedingtem Ausscheiden des ArbeitnehmersAbfindung nach Sozialplan aufgrund Betriebsstillegung im KleinbetriebDarlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für Anwendungsbereich des SozialplansRelevanz des Kündigungsgrundes für Abfindung nach SozialplanAuslegung von verhaltens- und betriebsbedingten KündigungenKeine Auswirkung eines Zeugnistextes auf Anwendungsbereich des Sozialplans
LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2022 - Aktenzeichen 3 Sa 831/21
DRsp Nr. 2023/3814
Abfindung nach Sozialplan bei betriebsbedingtem Ausscheiden des ArbeitnehmersAbfindung nach Sozialplan aufgrund Betriebsstillegung im KleinbetriebDarlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für Anwendungsbereich des SozialplansRelevanz des Kündigungsgrundes für Abfindung nach SozialplanAuslegung von verhaltens- und betriebsbedingten KündigungenKeine Auswirkung eines Zeugnistextes auf Anwendungsbereich des Sozialplans
1. Macht ein (Tarif-)Sozialplan ein betriebsbedingtes Ausscheiden - hier aufgrund Betriebsstilllegung - zur Voraussetzung für Abfindungsleistungen, muss die Hauptursache der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der betrieblichen und darf nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzung zur Eröffnung des Geltungsbereichs liegt bei dem klagenden Arbeitnehmer.
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