Mit ihrer Klage wollen die Kläger erreichen, daß bei der Einkommensteuerfestsetzung 19.. eine Abfindung, die der Kläger in Höhe von ....,- DM von der S. erhalten hat, teilweise gemäß § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei belassen und im übrigen gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG mit dem halben Steuersatz besteuert wird.
Nachdem der Kläger mit Beschluß des Verwaltungsrates der S. vom 09.12.19.. zum ordentlichen Vorstandsmitglied der S. bestellt worden war, vereinbarte er mit dieser unter dem 04.03.19.. einen Dienstvertrag mit folgenden Regelungen (soweit sie hier interessieren):
§ 1
Dienstzeit
Die Dienstzeit beginnt am 1. September 19... Sie endet am 31. Dezember 19...
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