Streitig ist, ob die Abführung von Lohnsteuer durch die Arbeitgeberin des Klägers zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt.
Die Kläger wenden sich gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 vom 24.10.2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5.6.2003, mit dem der Beklagte die Einkommensteuer auf 0,- DM festsetzte.
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte als Geschäftsführer der I. GmbH (Arbeitgeberin) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ausweislich des Gesellschaftsvertrages vom 12.2.1999 (Bl. 28 ff. der Einkommensteuerakten 2001) war der Kläger mit einer Stammeinlage von 10.000,- EUR am Stammkapital der Arbeitgeberin von 25.000,- EUR beteiligt.
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