Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 05.02.2020 –
Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Abgabe von Speisen in einer Kantine dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
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