Streitig ist die Gewährung von Akteneinsicht in Umsatzsteuerakten des Beklagten zur Vorbereitung von Regressansprüchen gegen den vormaligen Steuerberater der Klägerin.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft in Liquidation, 2007 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden. Sie hatte der Steuerberatungsgesellschaft A bzw. deren Geschäftsführer, B, am 31.01.2005 eine Handlungs- und Zustellungsvollmacht erteilt. Der Steuerberater sollte für 2004 und 2005 Umsatzsteuererklärungen erstellen und Vorsteueransprüche geltend machen. Am 06.06.2006 legte der Steuerberater das Mandat nieder. Das Besteuerungsverfahren der Klägerin für die Jahre 2004 bis 2006 ist bestandskräftig abgeschlossen. Die Klägerin ist der Auffassung, dass eine nicht zeitnahe Verrechnung von Umsatzsteuerforderungen mit ihr zustehenden Vorsteueransprüchen zur Insolvenz geführt habe.
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