I. Streitig ist, ob auf Fördergebietsabschreibungen beruhende Verluste aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen sind oder bereits Gegenstand einer gesonderten Feststellung waren.
Der Antragsteller (Ast) ist Rechtsnachfolger nach seiner 1996 verstorbenen Ehefrau (im Folgenden: E), mit der er im Streitjahr zusammen veranlagt wurde.
E erwarb 1992 in Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Frau F ein Mietwohngrundstück in der X-Straße in A (Mecklenburg-Vorpommern), das in der Folgezeit renoviert und hergerichtet wurde. Gemäß notarieller Urkunde vom 22.12.1993 wurde das Wohnungseigentum aufgeteilt, und zwar erhielt E die Wohnung Nr. 2, die ab 01.01.1994 an den Ast vermietet wurde, F erhielt die Wohnung Nr. 1, die Wohnung Nr. 3 wurde veräußert und die Souterrainwohnung Nr. 4 verblieb im Bestand der GbR.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|