FG Hamburg - Urteil vom 11.07.2003
II 218/02
Normen:
AO § 269 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 118
EFG 2004, 703

Abgabenordnung: Ein vor Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellter Aufteilungsantrag ist schwebend unwirksam

FG Hamburg, Urteil vom 11.07.2003 - Aktenzeichen II 218/02

DRsp Nr. 2003/17294

Abgabenordnung : Ein vor Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellter Aufteilungsantrag ist schwebend unwirksam

Ein vor dem Leistungsgebot gestellter Aufteilungsantrag ist schwebend unwirksam und wird mit Erlass des Leistungsgebotes wirksam. Danach ist ein Aufteilungsantrag mit Erlass des das Leistungsgebot enthaltenden Einkommensteuerbescheides wirksam geworden.

Normenkette:

AO § 269 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im Rahmen einer beantragten Aufteilung der Steuerschuld darum, inwieweit Einkünfte der Klägerin oder dem Beigeladenen zuzurechnen sind.