FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 12.01.2012
5 K 255/09
Normen:
AO § 172; FGO § 47; FGO § 64;

Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung: Umwidmung eines schlichten Änderungsantrages zur Klage

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 12.01.2012 - Aktenzeichen 5 K 255/09

DRsp Nr. 2012/6065

Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung : "Umwidmung" eines schlichten Änderungsantrages zur Klage

Ein schlichter Antrag auf Änderung einer Einspruchsentscheidung kann nicht ohne weiteres durch nachträgliche Erklärung als Klagerhebung ausgelegt werden.

Normenkette:

AO § 172; FGO § 47; FGO § 64;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung.