FG Hamburg - Urteil vom 05.03.2018
3 K 205/15
Normen:
AO § 162 Abs. 2 S. 2;

Abgabenordnung: Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung im Einzelfall

FG Hamburg, Urteil vom 05.03.2018 - Aktenzeichen 3 K 205/15

DRsp Nr. 2023/298

Abgabenordnung : Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung im Einzelfall

Bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen ist eine Hinzuschätzung auf der Grundlage einer Quantilsschätzung im Einzelfall zulässig, wenn das Ergebnis durch weitere Erkenntnisse (hier: Ergebnisse einer stochastischen Untersuchung) und eine partielle Nachkalkulation gestützt wird und anderweitige Schätzungsmethoden wie eine Geldverkehrsrechnung und eine Ausbeutekalkulation nicht in Betracht kommen.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

A.

Die Beteiligten streiten über Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen infolge einer Betriebsprüfung für die Jahre 2010 bis 2012 (Streitjahre).

I.

1. a) Der Kläger betrieb in den Streitjahren ein griechisches Restaurant. Seinen Gewinn ermittelte er durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).

b) Der Kläger hat den Betrieb zum ... 2009 von seinem Bruder übernommen. Der Kläger wohnte im Streitzeitraum bei seinen Eltern.