Streitig ist, ob dem vom Antragsgegner (dem Finanzamt - FA -) geltend gemachten Rückforderungsanspruch die Nichtigkeit des Rückforderungsbescheides vom 23.12.2002 entgegensteht.
Die Antragstellerin ist eine in Liquidation befindliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das FA überwies am 26.08.1999 sowie am 1.9.1999 insgesamt 4.799,00 DM irrtümlich auf ein Konto der Antragstellerin. Mit Bescheid vom 18.4.2002 forderte das Finanzamt A die zu Unrecht gezahlten Beträge unter Hinweis auf § 37 Abs. 2 AO zurück. Die Antragstellerin legte dagegen Einspruch ein und begehrte die Aufhebung des Rückforderungsbescheides. Mit Schreiben vom 15.1.2003 hob das FA A den Rückforderungsbescheid vom 18.4.2002 auf.
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