Die Beteiligten streiten über die Bewertung eines Pkw, der aus dem Betriebsvermögen des Klägers entnommen worden ist.
Der Kläger ist als Einzelunternehmer ... tätig. Er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 i. V. m. § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -). Der Kläger erwarb am 16. Dezember 2003 einen gebrauchten Pkw Mercedes-Benz SL 350, Erstzulassung 28. Oktober 2002. Diesen wies er mit Anschaffungskosten in Höhe von 58.189,66 € seinem Betriebsvermögen zu.
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