Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Lohnsteuer für die Anmeldezeiträume Februar bis Juni 2015, insbesondere, ob der Beklagte (das Finanzamt A) für die Festsetzung der Lohnsteuern des Klägers örtlich zuständig war.
Der Kläger ist mit seiner Betriebsstätte im Bezirk des Finanzamts A Arbeitgeber. Die Ehefrau des Klägers war bis zum 31. Dezember 2001 beim Finanzamt A beschäftigt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|