FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 06.05.2004
1 K 301/00
Normen:
EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2b ; HGB § 255 Abs. 1 ;

Abgrenzung Anschaffungskosten/Erhaltungsaufwendungen gemäß § 10i EStG beim Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung; Einkommensteuer 1997

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.05.2004 - Aktenzeichen 1 K 301/00

DRsp Nr. 2004/16592

Abgrenzung Anschaffungskosten/Erhaltungsaufwendungen gemäß § 10i EStG beim Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung; Einkommensteuer 1997

1. Anschaffungsnahe Aufwendungen sind nicht mehr allein wegen ihrer Höhe oder ihrer zeitlichen Nähe zur Anschaffung eines Gebäudes als Herstellungskosten zu beurteilen. Die entsprechende Regelung in R 157 EStR 1996 stellt keine zutreffende Gesetzesauslegung dar (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.9.2001 IX R 39/97, BFH/NV 2002, 968, BStBl II 2003, 569). 2. Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB und keine Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG liegen vor, wenn Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in einem Altbau in Auftrag gegeben und alsbald durchgeführt werden.