I. Im Rahmen einer die Jahre 1993 bis 1995 betreffenden Außenprüfung fragte der Prüfer auch nach dem Posten "Vorsteuer aufgrund Außenprüfung" in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 1992. Auf den Einwand, dies liege außerhalb des Prüfungszeitraums erklärte der Prüfer, eine Erweiterung desselben werde noch vorgenommen; diese unterblieb jedoch.
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