I. Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Mitunternehmeranteil steuerbegünstigt veräußert worden ist.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) T --von Beruf Steuerberater-- und die Rechtsanwälte L und B als gemeinsame Vertragspartner verbanden --so § 1 des Gesellschaftsvertrags (GV) vom 1. Februar 1996-- ihre selbständigen Kanzleien in H und LE nach außen in Form einer Sozietät und nach innen in Form einer Bürogemeinschaft. Sie gründeten mit Wirkung vom 1. Januar 1996 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Zweck die gemeinsame Berufsausübung war (§ 2 Abs. 1 GV) und trafen u.a. folgende Vereinbarungen:
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