I.
Im finanzgerichtlichen Verfahren stritten die Beteiligten um die Anwendung der 1%-Regelung für die private Nutzung eines Firmenwagens.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), Ehegatten, wurden zur Einkommensteuer der Streitjahre 2002 und 2004 bestandskräftig zusammen veranlagt. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) änderte diese Einkommensteuerbescheide auf Grundlage einer von der Lohnsteuer-Außenprüfung gefertigten Kontrollmitteilung. Das FA erhöhte die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um die Vorteile aus der privaten Kraftfahrzeugnutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagens. Der Geschäftsführervertrag sah dazu vor: "Der Geschäftsführer kann für die Dauer des Dienstverhältnisses einen Firmenwagen beanspruchen, der auch zu privaten Zwecken benutzt werden darf".
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