FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 28.01.2002
I 333/01
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;

Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur Bauträgertätigkeit

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.2002 - Aktenzeichen I 333/01

DRsp Nr. 2002/9580

Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur Bauträgertätigkeit

Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von einer gewerblichen Betätigung nach Art. eines Bauunternehmers / Bauträgers.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über das Vorliegen gewerblicher Einkünfte aus der Bebauung und anschließenden Veräußerung eines Grundstücks. Im vorliegenden Verfahren begehrt die Antragstellerin die Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Feststellungsbescheids.