Die Kläger streiten mit dem beklagten Finanzamt um die Anerkennung von Aufwendungen i.H. von 1.800 DM für die Beschäftigung der Mutter der Klägerin als Hilfe im Haushalt.
Der Kläger ist körperbehindert. Der Grad der Behinderung beträgt 50 v.H. Der Kläger erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als technischer Angestellter. Die Klägerin, die Ehefrau des Klägers, ist nicht berufstätig. Die Kläger haben zwei Kinder, die im Streitjahr 1996 drei bzw. 6 Jahre alt waren.
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