BFH - Beschluss vom 27.04.2010
X B 180/09
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1441
Vorinstanzen:

Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung

BFH, Beschluss vom 27.04.2010 - Aktenzeichen X B 180/09

DRsp Nr. 2010/11551

Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung

NV: Die Rechtsfrage, ob das Merkmal der bedingten Veräußerungsabsicht, aus der eine gewerbliche Betätigung widerlegbar zu schließen ist, wenn der Veräußerer in einem engen zeitlichen Zusammenhang durch Veräußerung von Immobilienobjekten die sog. Drei-Objekt-Grenze überschreitet, ein geeignetes Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist, ist durch die Rechtsprechung geklärt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Die Beschwerde, mit der die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend machen, die Revision sei wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) zuzulassen, hat keinen Erfolg.

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