I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb in den Streitjahren (1991 bis 1994) einen sog. Secondhandladen für gebrauchte Damen- und Herrenbekleidung. Sie nahm gebrauchte Textilien von Privatpersonen (im Folgenden: "Einlieferer") entgegen und vereinbarte mit diesen, zu welchem Preis die Ware in ihrem Laden ihren Kunden (im Folgenden "Käufer") angeboten werden und in welcher Höhe ihr ein Anteil des Verkaufspreises als sog. Provision zustehen sollte. Durchschnittlich betrug die Provision 50 % des Verkaufspreises.
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